Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Bauvia Concept GmbH, Edisonstraße 60, 90431 Nürnberg (nachfolgend „Baufeder") und dem Nutzer (nachfolgend „Kunde") über die Bereitstellung der webbasierten Software „Baufeder" als Software-as-a-Service.
(2) Baufeder richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Baufeder stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Baufeder stellt dem Kunden eine webbasierte Software zur Verwaltung von Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Mahnwesen für Handwerksbetriebe zur Verfügung.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Baufeder-Webseite. Baufeder behält sich das Recht vor, den Funktionsumfang anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(3) Eine konkrete Verfügbarkeit (SLA) wird nur in gesonderter Vereinbarung geschuldet. Baufeder bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, gemessen am Hauptsitz des Hosting-Providers in Deutschland.
(4) Soweit Baufeder vorgefertigte Textvorlagen (z. B. Einleitungs- und Abschlusstexte für Belege) oder KI-gestützte Textfunktionen bereitstellt, handelt es sich um bearbeitbare Formulierungsentwürfe auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Angaben. Diese stellen keine Rechtsberatung dar und prüfen insbesondere keine Ansprüche, Fristen oder Rechtslage verbindlich; eine Gewähr für die rechtliche Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Texte vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Eignung für seinen konkreten Einzelfall zu prüfen.
§ 3 Vertragsschluss & Registrierung
(1) Der Vertrag kommt zustande mit der Annahme der Registrierungsanfrage des Kunden durch Baufeder (per E-Mail oder Freischaltung des Accounts). Bei Registrierung bzw. bei Annahme einer Einladung akzeptiert der Kunde diese AGB, nimmt die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und schließt zugleich den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab.
(2) Der Kunde versichert, dass alle bei der Registrierung gemachten Angaben wahr und vollständig sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist Baufeder unverzüglich zu informieren.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Baufeder räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.
(2) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung der Software ist nur in den gesetzlich zwingend zugelassenen Fällen gestattet (§ 69d, 69e UrhG).
(3) Der Kunde darf die Software nur für eigene Geschäftszwecke einsetzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Nutzung im Auftrag Dritter ist untersagt.
(4) Der Kunde kann im Rahmen seines Tarifs weitere Nutzer (Mitarbeiter) mit persönlichen Zugangsdaten und abgestuften Rollen und Rechten anlegen. Jeder Zugang ist personengebunden; die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen kann je Nutzer gleichzeitig jeweils eine aktive Sitzung pro Gerätekategorie (ein Desktop- und ein Mobilgerät) bestehen; eine weitere Anmeldung auf demselben Gerätetyp beendet die vorherige.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die in der Software erfassten Daten (Stammdaten, Belege, Rechnungen). Baufeder prüft Inhalte nicht auf Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Backups seiner Daten anzufertigen. Baufeder fertigt zwar tägliche Sicherungen an, übernimmt jedoch keine Garantie für deren vollständige Wiederherstellbarkeit.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (insbesondere GoBD, §§ 146 ff. AO) eigenverantwortlich einzuhalten.
§ 6 Verfügbarkeit & Wartung
(1) Baufeder kann angekündigte Wartungsarbeiten in betriebsarmen Zeiten durchführen. Notfallwartungen sind jederzeit zulässig.
(2) Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, technischer Probleme bei Drittanbietern (z. B. Hosting, Internet-Service-Provider) oder DDoS-Attacken liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Baufeder.
§ 7 Vergütung & Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Testphasen werden in der Software oder im Angebot ausgewiesen. Ohne ausdrückliche Buchung eines kostenpflichtigen Tarifs entsteht durch die Testphase keine Zahlungspflicht.
(3) Kostenpflichtige Tarife werden je nach Auswahl monatlich oder jährlich im Voraus per Rechnung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder über die jeweils angebotenen Zahlungsmittel abgerechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist Baufeder berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Mahnung bis zur vollständigen Zahlung zu sperren.
(5) Preisänderungen für laufende Abonnements werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Kunde kann den Vertrag vor Inkrafttreten der Änderung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
(6) Sofern der gewählte Tarif zusätzliche Nutzer über die enthaltenen Plätze hinaus erlaubt, werden diese nutzungsabhängig und tagesgenau nach der Zahl der im jeweils vergangenen Abrechnungszeitraum tatsächlich aktiven Zusatznutzer berechnet und mit der folgenden Rechnung ausgewiesen. Der je Zusatznutzer geltende Preis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
§ 7a Designservice
(1) Baufeder kann Unternehmern zusätzlich zur Software einen einmaligen Designservice für ein individuelles Belegdesign anbieten. Eine unverbindliche Anfrage des Kunden begründet noch keinen kostenpflichtigen Auftrag.
(2) Vor einer verbindlichen Beauftragung werden dem Kunden der konkrete Leistungsumfang, der Nettopreis, die enthaltene Zahl an Entwürfen und Korrekturrunden sowie der Preis weiterer Korrekturrunden angezeigt. Maßgeblich sind diese Angaben im persönlichen Designvorschlag. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde den Vorschlag über die ausdrücklich als „Verbindlich übernehmen“ bezeichnete Bestätigung annimmt.
(3) Eine Korrekturrunde umfasst das gebündelte Feedback des Kunden zu einem übermittelten Entwurf und die darauf beruhende Überarbeitung. Weitere Korrekturrunden oder zusätzliche Leistungen werden nur nach einer erneuten ausdrücklichen Beauftragung berechnet.
(4) Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Logos, Schriften, Bildern und sonstigen Inhalten besitzt und Baufeder diese zur Auftragserfüllung verwenden darf. Der Kunde stellt Baufeder von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten beruhen.
(5) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am final abgenommenen Belegdesign für eigene Geschäftszwecke. Offene Arbeitsdateien, Schriftlizenzen und nicht ausgewählte Entwürfe sind nur geschuldet, wenn dies im persönlichen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Bereits erstellte Belege behalten ihren gespeicherten Layout-Stand. Die Übernahme eines neuen Designs wirkt ausschließlich auf neue Belege und verändert keine bestehenden Dokumente.
§ 8 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern kein befristetes Angebot vereinbart ist. Der Kunde kann zum Ende des gewählten Abrechnungszeitraums (Monat oder Jahr) kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Nach Vertragsende stellt Baufeder dem Kunden für 30 Tage einen Datenexport in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach werden die im Auftrag verarbeiteten Daten gelöscht oder, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht.
§ 9 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
(1) Soweit Baufeder personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde in der Software über seine eigenen Kunden, Mitarbeiter oder Geschäftspartner erfasst, erfolgt dies als Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist Bestandteil des Vertrags und wird bei Registrierung bzw. Einladung aktiv abgeschlossen.
(2) Die Verarbeitung erfolgt vorrangig auf Servern in Deutschland bzw. der EU. Soweit Unterauftragsverarbeiter mit Sitz oder Konzernbezug außerhalb der EU eingesetzt werden, erfolgt dies nur auf Grundlage geeigneter Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO (z. B. EU-Standardvertragsklauseln oder EU-U.S. Data Privacy Framework), soweit erforderlich.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
§ 10 Haftung
(1) Baufeder haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Baufeder nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverluste, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung pro Schadensereignis ist auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlten Nutzungsentgelte begrenzt.
(5) Für die rechtliche Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit oder Eignung bereitgestellter Textvorlagen und KI-generierter Inhalte übernimmt Baufeder keine Haftung (siehe § 2 Abs. 4). Die Verantwortung für die Prüfung und Verwendung dieser Inhalte vor dem Versand an Dritte liegt beim Kunden.
§ 11 Änderungen der AGB
(1) Baufeder ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Software bekanntgegeben. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nürnberg (Geschäftssitz von Baufeder), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.