Anwendungsfall · Schlussrechnung

Schlussrechnung erstellen im Handwerk

Am Ende des Auftrags steht die Schlussrechnung – und genau hier zahlt sich die durchgängige Auftragsakte aus. Aus Auftragsbestätigung, Nachträgen, Arbeitsrapporten und der Abnahme entsteht deine Schlussrechnung, ohne dass du Positionen, Mengen oder Preise neu eintippst. Fortlaufende Belegnummern und E-Rechnung sind eingebaut.

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Aus dem Auftrag wird die Rechnung – ohne Datensalat

Die Schlussrechnung ist kein neues Dokument, das du von Hand zusammensuchst. Sie ist der letzte Schritt einer durchgehenden Kette: Kostenvoranschlag, Angebot, Auftragsbestätigung, Nachtrag, Arbeitsrapport und Abnahme bauen aufeinander auf. Baufeder übernimmt die bestätigten Leistungen, die Nachträge und die abgenommenen Stunden und Materialien direkt in die Schlussrechnung. Du prüfst, ergänzt und stellst – statt Word-Vorlagen zu kopieren und Beträge abzutippen. Die Belegnummern laufen fortlaufend weiter, Korrekturen gehen sauber über Storno und Gutschrift. So bleibt nachvollziehbar, was beauftragt, was nachträglich vereinbart und was tatsächlich geleistet wurde.

Im Detail

Was Baufeder dir hier abnimmt.

Daten aus der Auftragsakte

Auftragsbestätigung, Nachträge, Arbeitsrapporte und Abnahme liefern die Positionen, Mengen und Preise für die Schlussrechnung – du tippst nichts neu ab.

Fortlaufende Belegnummern

Rechnungen erhalten automatisch fortlaufende und eindeutige Belegnummern. Abweichungen bleiben im Prozess nachvollziehbar; Korrekturen sind über Storno und Gutschrift vorgesehen.

Rechnungs-XML als Beta

Strukturierter CII-XML-Export (Beta) als separate Datei; die unabhängige Formatvalidierung steht noch aus. Die Datei kann separat heruntergeladen oder der Rechnung per E-Mail beigelegt werden. DATEV-CSV-Export (Beta) ab Betrieb; vor der produktiven Übergabe mit dem Steuerberater prüfen.

Vom Auftrag bis zur Zahlung

Nach der Abnahme ist der Weg zur Schlussrechnung frei. Bleibt die Zahlung aus, schließt das dreistufige Mahnwesen mit Zahlungs-Tracking direkt an.

So funktioniert's.

01

Abnahme abschließen

Das Abnahmeprotokoll wird mit Unterschrift von Kunde und Firma – mit oder ohne Mängel – auf der Baustelle erfasst. Danach ist der Auftrag bereit für die Schlussrechnung.

02

Schlussrechnung erzeugen

Baufeder übernimmt die bestätigten Leistungen, Nachträge und die im Arbeitsrapport erfassten Stunden und Materialien. Du prüfst, ergänzt bei Bedarf und vergibst die fortlaufende Belegnummer.

03

Als PDF und strukturiertes XML bereitstellen

Stelle die Rechnung im DIN-5008-nahen oder eigenen Layout als PDF und optional mit separatem CII-XML-Export (Beta) bereit. DATEV-CSV-Export (Beta) ab Betrieb; vor der produktiven Übergabe mit dem Steuerberater prüfen.

Häufige Fragen

Muss ich für die Schlussrechnung alle Positionen neu eingeben?

Nein. Die Schlussrechnung entsteht aus der bestehenden Auftragsakte: Auftragsbestätigung, Nachträge, Arbeitsrapporte und Abnahme liefern Positionen, Mengen und Preise. Du prüfst und ergänzt, statt alles neu abzutippen.

Sind die Rechnungsnummern fortlaufend?

Ja. Baufeder vergibt fortlaufende Belegnummern. Sperrlogik und Audit-Log sind an GoBD-Anforderungen orientiert, und Korrekturen laufen sauber über Storno und Gutschrift statt über nachträgliches Ändern.

Kann ich zur Schlussrechnung strukturiertes XML exportieren?

Strukturierter CII-XML-Export (Beta) als separate Datei; die unabhängige Formatvalidierung steht noch aus. Die Datei ist separat herunterladbar oder kann der Rechnung per E-Mail beigelegt werden. Kläre das benötigte validierte Format vorab mit dem Empfänger.

Was passiert, wenn der Kunde nicht zahlt?

An die Schlussrechnung schließt das dreistufige Mahnwesen an. Du erfasst Zahlungen und Teilzahlungen; Baufeder berechnet Restbetrag und Status und bereitet die gewählte Mahnstufe vor.

Passt dazu

Schlussrechnung in Minuten statt aus Vorlagen zusammenkopieren.

Startaktion: Die ersten 100 Betriebe, die ihre neue öffentliche Registrierung einschließlich E-Mail-Bestätigung erfolgreich abschließen, erhalten 30 Tage kostenlosen Vollzugriff. Danach gelten 14 Tage. Es ist keine Kreditkarte erforderlich, es entsteht kein Abo und es erfolgt keine automatische Abbuchung.